Informationen zur MitgliedschaftEgal, in welchem Bereich Sie sich der Benutzerfreundlichkeit widmen, die German UPA - der Berufsverband der deutschen Usability-Professionals - ist Ihr Ansprechpartner und Ihre Interessenvertretung.
Wer kann Mitglied werden?Jede natürliche Person, die im Bereich Usability und User Experience (UX) tätig ist, kann die Mitgliedschaft beantragen. Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Aufnahme. Juristische Personen (Firmen, Vereine) können nicht selber Mitglied werden, sich aber durch natürliche Personen vertreten lassen.
Wie werde ich Mitglied?
Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es?
Die Umstufung auf den gemäßigten Beitrag erfolgt auf Antrag per Email (Zusendung eines Ausbildungsnachweises) erst nach vollzogener Anmeldung zur Professionals-Mitgliedschaft
Bin ich, wenn ich der internationalen UPA beitrete, automatisch Mitglied der German UPA und anders herum?Nein. Die German UPA und die internationale UPA (UPAi) sind zwei voneinander unabhängige, rechtlich getrennte Organisationen. Eine Mitgliedschaft bei der einen, begründet nicht automatisch die Mitgliedschaft bei der anderen. Sie können natürlich in beiden gleichzeitig Mitglied sein.
Welches sind die Aktivitäten des Berufsverbandes?
Was bringt mir persönlich die Mitgliedschaft?
Sind die Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar?Die German UPA ist vom Finanzamt als Berufsverband anerkannt (Steuernummer D 41 / BV 4058). Mitgliedsbeiträge für die German UPA sind deshalb als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Wie kann die Mitgliedschaft beendet werden?Die automatische Verlängerung der Mitgliedschaft um ein weiteres Kalenderjahr kann widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen (per Brief oder per eMail). Der Widerruf ist bis zum 30. September des Vorjahrs möglich. Mit dem Widerruf wird die Mitgliedschaft zum 31.12. des Jahres beendet.
Wo finde ich die Vereinssatzung?Die Vereinssatzung des German UPA e.V. können Sie hier nachlesen.
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