German UPA | Beitrag vom 31.05.2016 –
Aufruf! Werde National Expert und vertrete die fachlichen Interessen der German UPA im UXQB!
Was machen National Experts?
Du vertrittst die fachlichen Interessen der German UPA im UXQB, insbesondere in deren Arbeitsgruppen (§12 der Satzung des UXQB).
Wie werde ich ein National Expert?
1. Die zwei National Experts (NE) sind:
- Mindestens seit 1 Jahr Mitglied der German UPA
- Seit mindestens 5 Jahren im Bereich Usability/User Experience tätig
- Mitglieder, die seit min. 1 Jahr aktive(r) Mitarbeiter(in) in einem Arbeitskreis der German UPA (außer persönliche Mitglieder des UXQB) oder aktives Vorstandsmitglied sind, oder ein ehemaliges aktives Mitglied eines Arbeitskreises oder Vorstandes waren
2. Kandidatur als National Expert
- Mitglieder können sich selbst als National Experts vorschlagen
- Mitglieder können andere Mitglieder (siehe Punkt 1) der German UPA als National Expert vorschlagen
- Namen und Kurzbeschreibung des/der Kandidaten werden an den Vorstand der German UPA zur Vorstellung des Kandidaten übersandt
3. Wahl der zwei National Experts
- Die Wahl der beiden NEs erfolgt jährlich vor der „Mensch und Computer“-Konferenz durch die aktiven Mitglieder der Arbeitskreise der German UPA
- Die Kandidaten werden den Arbeitskreisen vor der Wahl vorgestellt
- Die Wahl der zwei NEs erfolgt über ein Online-Wahl-Verfahren
- Jedes Mitglied eines Arbeitskreises kann zwei Stimmen abgeben; jeweils eine Stimme für einen Kandidaten. Persönliche Mitglieder des UXQB können nicht als National Expert kandidieren und enthalten sich bei der Wahl eines National Expert der Stimme
- Der Mehrheitsentscheid entscheidet über die Kandidatur eines Kandidaten
- Die gewählten zwei NEs werden in der Mitgliederversammlung auf der “Mensch und Computer”-Konferenz bekannt gegeben
- Wiederwahl eines NE ist möglich
4. Dauer im Amt
- Die beiden NEs bleiben 1 Jahr im Amt; danach muss erneut gewählt werden
5. Tätigkeit der gewählten National Experts
- Die zwei National Experts werden als benannte Ansprechpartner für Feedback zu allen Themen rund um den CPUX auf der Website der German UPA veröffentlicht
- Die beiden NEs verpflichten sich zum Review und zur Stellungnahme zu Entwürfen von Dokumenten im Rahmen des CPUX-Modells
- Sie müssen die Dokumente zum Review an die Arbeitskreise weiterleiten
- Sie müssen das Feedback aus den Arbeitskreisen, von weiteren Mitgliedernd der German UPA, sowie ihr eigenes Feedback konsolidieren, und in gebündelter Form an den UXQB übergeben
- Die zwei NEs verpflichtet sich, ihre Stellungnahme innerhalb von 30 Tagen schriftlich beim UXQB einzureichen.
- Die beiden NEs erhalten vom UXQB Rückmeldung über den Stand der Einarbeitung/Ablehnung der einzelnen Punkte in der Stellungnahme; bei Ablehnung muss eine Begründung erfolgen
- Die zwei NEs informieren den Vorstand der German UPA regelmäßig über den Arbeitsfortschritt/aktuellen Stand und in jeder Mitgliederversammlung die Mitglieder
- Die Tätigkeit eines NEs ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet.
6. Fall der Verhinderung eines NE
- Kann ein National Expert seiner Pflicht nicht nachkommen, dann muss diese/r dem Vorstand der German UPA unverzüglich eine Rückmeldung geben, einschließlich, wie lange der Ausfall/ die Verhinderung andauern wird
- Während des Ausfalls übernimmt der Fachvorstand der German UPA die Rolle des National Experts
Wer ist aktuell National Expert ?
Oliver Gerstheimer ist aktuell National Expert. Am 06. September 2016 auf der German UPA Mitgliederversammlung werden die neuen National Experts für ein Jahr bekannt gegeben.