Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlung 2026
Wir laden dich herzlich zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, 17. September 2026, von 17:30 bis 20:00 Uhr (online) ein.
Folgende Agendapunkte haben wir geplant
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Begrüßung durch den Präsidenten
- Wahl des Sitzungsleiters
- Wahl der Schriftführung
- Abstimmung über Anträge
- Neuer Tagungspunkt: Einstellung von inaktiven Arbeitskreisen
- Bericht der Arbeitskreise
- Bericht und Wahl National Experts
- Verleihung User Experience Achievement Award
Bist du dabei?
Teilnahme als German UPA Mitglied
Es ist hilfreich, wenn du für die Teilnahme deine Mitgliedsnummer weißt. Diese findest du auf der UPA-Webseite im internen Bereich (im Mitgliederbereich unter dem Punkt “Mitgliedschaft”) und auf deiner jährlichen Beitragsrechnung.
Teilnahme als als Gast
An der Mitgliederversammlung können auch Gäste teilnehmen. Abstimmungsberechtigt sind aber nur Mitglieder.
Eingereichte Anträge
1. Antrag auf Änderung von § 12 der Satzung der German UPA e.V. Antrag
von Dominique Winter
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 12 der Satzung hinsichtlich der Einrichtung und Auflösung von Arbeitskreisen wie folgt zu ändern.
§ 12 Abs. 5 – Einrichtung von Arbeitskreisen
Arbeitskreise werden auf Beschluss der Mitgliederversammlung oder Vollversammlung eingerichtet. Der Name, die Ziele und inhaltliche Ausrichtung werden vom Arbeitskreis ausgearbeitet und von der Mitgliederversammlung oder Vollversammlung genehmigt.
§ 12 Abs. 6 – Auflösung durch den Arbeitskreis
Ein Arbeitskreis kann auf Antrag seiner Arbeitskreisleitung durch Beschluss seiner Angehörigen aufgelöst werden. Die Arbeitskreisleitung lädt hierzu alle Angehörigen des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens zwei Wochen in Textform zur Abstimmung ein. Die Auflösung bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand ist über die Auflösung zu informieren.
§ 12 Abs. 7 – Auflösung bei Inaktivität
Bei anhaltender Inaktivität eines Arbeitskreises kann der Fachvorstand dessen Auflösung beim Vorstand beantragen.
Vor der Antragstellung sind die Arbeitskreisleitung sowie alle weiteren auf der Website des Arbeitskreises namentlich aufgeführten Angehörigen in Textform über die festgestellte Inaktivität und die beabsichtigte Beantragung der Auflösung zu informieren. Ihnen ist eine Frist von mindestens vier Wochen einzuräumen, um die Fortführung oder Reaktivierung des Arbeitskreises anzuzeigen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktivierung des Arbeitskreises, kann der Fachvorstand dessen Auflösung beim Vorstand beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Auflösung.
§ 12 Abs. 8 – Auflösung durch Mitgliederversammlung oder Vollversammlung
Unabhängig davon können Arbeitskreise durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder Vollversammlung aufgelöst werden.
Folgeänderungen
Die bisherigen nachfolgenden Absätze (6-8) des § 12 werden entsprechend neu nummeriert. Verweise innerhalb der Satzung auf die von der Neunummerierung betroffenen Absätze werden, soweit erforderlich, entsprechend angepasst.
Begründung
Die derzeitige Satzung sieht vor, dass Arbeitskreise durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder Vollversammlung eingerichtet oder aufgelöst werden. Damit besteht bislang kein praktikabler Mechanismus für die Beendigung eines Arbeitskreises, wenn dessen Angehörige selbst die Arbeit beenden möchten oder wenn ein Arbeitskreis dauerhaft inaktiv geworden ist.
Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen daher zwei zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden.
Erstens wird die Selbstorganisation der Arbeitskreise gestärkt. Wenn die Angehörigen eines Arbeitskreises zu der Einschätzung gelangen, dass dessen Ziele erreicht wurden, das Thema nicht weiterverfolgt werden soll oder keine ausreichende Grundlage für eine Fortführung besteht, können sie selbst über die Auflösung entscheiden. Die Initiative hierzu liegt bei der Arbeitskreisleitung, die Entscheidung bei den Angehörigen des Arbeitskreises.
Zweitens wird ein geregeltes Verfahren für anhaltend inaktive Arbeitskreise geschaffen. Der Fachvorstand erhält die Möglichkeit, die Auflösung eines solchen Arbeitskreises beim Vorstand zu beantragen. Die Entscheidung über die Auflösung trifft dabei nicht der Fachvorstand selbst, sondern der Vorstand.
Vor einem solchen Antrag muss ein Reaktivierungsversuch erfolgen. Dazu werden die Arbeitskreisleitung sowie alle weiteren auf der Website des Arbeitskreises namentlich aufgeführten Angehörigen informiert. Ihnen stehen mindestens vier Wochen zur Verfügung, um ihr Interesse an einer Fortführung zu erklären und die Arbeit des Arbeitskreises wieder aufzunehmen.
Damit wird berücksichtigt, dass eine zeitweilige Inaktivität bei ehrenamtlich getragenen Strukturen nicht automatisch bedeutet, dass ein Arbeitskreis dauerhaft beendet werden sollte. Gleichzeitig wird ein transparenter und praktikabler Weg geschaffen, dauerhaft inaktive Arbeitskreise geordnet aufzulösen.
Die bisherige Möglichkeit der Mitgliederversammlung und Vollversammlung, Arbeitskreise aufzulösen, bleibt unverändert bestehen.
Durch die Einfügung zusätzlicher Absätze werden die bisherigen nachfolgenden Absätze des § 12 sowie gegebenenfalls darauf bezogene Verweise entsprechend neu nummeriert.
2. Antrag auf Einstellung von zwei Arbeitskreisen
von Dominique Winter:
Ich beantrage die Einstellung der Arbeitskreise Geo UX und Usable Security & Privacy.
3. Antrag auf Neuverteilung von Aufgaben im Vorstand
von Thomas Jackstädt
Um die Aufgabenverteilung im Vorstand, insbesondere das Marketing und Management der Community sowie der Formate für Mitglieder, zu verbessern, beantrage ich, einen neuen Vorstandsposten zu schaffen.
Hintergründe
Der Vorstand für Marketing und PR ist verantwortlich für eine übergroße Anzahl an Aufgaben. Dies sind Marketingstrategie, Kooperationen, Kommunikation in Social Media und Newsletter, Organisation von Online-Events für Mitglieder, Inhalte für Mediathek, Blog, Podcast und Webshop. Dazu kommt die Koordination von Teams, Festangestellten und Dienstleistern. Dies ist im Ehrenamt nicht nachhaltig umsetzbar. Daher beantrage ich die Aufteilung der Aufgaben.
- Ins Ressort Präsident*in werden PR und Pressearbeit verschoben.
- Ins neue Ressort Community-Management-Vorständ*in werden Mitgliederverwaltung, Veranstaltungskooperation, Eventkooperation, Newsletter, Online-Events, Mediathek, Stellenanzeigen, Expert*innen-Verzeichnis, Mitgliederumfrage und Management der Chatgruppen verschoben. Strategisch soll sich das Ressort mit der Weiterentwicklung von Mitgliedervorteilen befassen.
- Im Ressort Marketingvorstand verbleiben die Aufgaben Markenauftritt, Styleguide, Social-Media-Auftritte, Podcast, Blog und Onlineshop.
Personelle Änderungen
- Im Präsidentenressort wird ein Team für die PR- und Pressearbeit gegründet.
- Im Marketingressort wird durch eine Personalstelle für Social Media und eine freiberufliche Grafiker*in unterstützen. Dazu verbleiben die Teams Marke & Design, Team Podcast und das Team Blog dem Ressort zugeordnet.
- Im Community-Management-Ressort wird durch eine Personalstelle für Mitgliederverwaltung und Chatgruppen sowie für das Management der Kooperationen unterstützt. Die Teams Online Events und Newsletter werden dem Ressort zugeordnet.
Dazu beantrage ich folgende Änderung der Satzung.
von alt:
§ 10 Vorstand
Vorstand im Sinne des § 26, §27 BGB sind:
- Präsident
- Vize-Präsident
- Schriftführer
- Schatzmeister
- Fachvorstand
- Vorstand für PR/Marketing
zu neu
§ 10 Vorstand
Vorstand im Sinne des § 26, §27 BGB sind:
- Präsident
- Vize-Präsident
- Schriftführer
- Schatzmeister
- Fachvorstand
- Vorstand für PR/Marketing
- Community-Management-Vorstand
4. Antrag auf Umbenennung der Vorstandsposten
von Thomas Jackstädt
Falls der erste Antrag zur Neuverteilung von Aufgaben im Vorstand durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde, beantrage ich die Umbenennung der Vorstandsposten.
Hintergrund
Der neue Ressortzuschnitt bedingt eine Änderung der Bezeichnungen der Vorstandsposten. Die Bezeichnungen Schriftführer und Schatzmeister entsprechen nicht dem Kern der Aufgaben. Darüber hinaus schlage ich vor, die Posten genderneutral in der Satzung zu bezeichnen.
Die neuen Bezeichnungen sind dann
- alt Präsident – neu Präsident*in
- alt Vize-Präsident – neu Vizepräsident*in
- alt Schatzmeister – neu Finanzvorständ*in
- alt Schriftführer – neu Organisation & Plattformen Vorständ*in
- alt Fachvorstand – neu Fachvorständ*in
- alt Vorstand für PR/Marketing – neu Marketingvorständ*in
- alt Community-Management-Vorstand – neu Community-Management-Vorständ*in
Hierzu beantrage ich folgende Satzungsänderungen:
von alt:
§ 7 Vollversammlung
8)Der Präsident oder der Vize-Präsident leitet die Vollversammlung. Auf Vorschlag des Präsidenten kann die Vollversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
zu neu:
§ 7 Vollversammlung
8)Der/die Präsident*in oder der/die Vizepräsident*in leitet die Vollversammlung. Auf Vorschlag des/der Präsident*in kann die Vollversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
von alt:
§ 8 Mitgliederversammlung
8)Der Präsident oder der Vize-Präsident leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Präsidenten kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
zu neu:
§ 8 Mitgliederversammlung
8)Der/die Präsident*in oder der/die Vizepräsident*in leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Präsident*in kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
von alt:
§ 10 Vorstand
Vorstand im Sinne des § 26, §27 BGB sind:
- Präsident
- Vize-Präsident
- Schriftführer
- Schatzmeister
- Fachvorstand
- Vorstand für PR/Marketing
- Community-Management-Vorstand
zu neu:
§ 10 Vorstand
Vorstand im Sinne des § 26, §27 BGB sind:
- Präsident*in
- Vizepräsident*in
- Organisation & Plattformen Vorständ*in
- Finanzvorständ*in
- Fachvorständ*in
- Marketingvorständ*in
- Community-Management-Vorständ*in
von alt:
§ 13 Kassenführung
1) Die Kassenführung obliegt dem Schatzmeister.
zu neu
§ 13 Kassenführung
1) Die Kassenführung obliegt dem/der Finanzvorständ*in.
Fragen? Anregungen?
Wenn du noch Fragen oder Anregungen zur Versammlung hast, dann schreibe eine E-Mail an versammlung@germanupa.de.
Wir, der Vorstand und das Team des German UPA e.V., freuen uns auf ein Treffen im September.
Herzliche Grüße
Thomas Jackstädt
Präsident des German UPA e.V.