German UPA | Beitrag vom 28.02.2018 –
Medizintechnik im Fokus
Es geht auch darum, dass die Benutzer keine Fehler bei der Anwendung des Medizinproduktes begehen sollen. Dies steht nicht nur in den aktuellen Normen für die Medizintechnik wie der IEC 62366-1:2015, die einen Usability Engineering für Medizinprodukte definiert. Es steht auch in der im Mai verabschiedeten beiden EU-Verordnung zu Medizinprodukten (Link: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/745/oj) und über In-vitro-Diagnostika des Europäischen Parlaments (Link: http://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/746/oj). Usability Engineers müssen also für die Medizintechnik nicht nur Empfehlungen folgen, sondern auch Gesetze einhalten.
Wer Interesse an dem Thema hat, kann sich gerne an den AK Usability in der Medizintechnik wenden.