Beitragsordnung
Stand vom 19. September 2024
§ 1 Grundlage
Mitglieder der German Usability Professionals Association e.V. (G UPA) zahlen gemäß § 5 Abs. 1 der Vereinssatzung einen Jahresmitgliedsbeitrag, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
§ 2 Höhe des Beitrags
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2024 beträgt der Mitgliedsbeitrag ab Kalenderjahr 2025 für:
- Professionals: 95 Euro
- Young Professionals - ermäßigter Beitrag: 45 Euro (Im Anmeldeformular ist der Ausbildungsnachweis hochzuladen)
Mitglieder die nach dem 30. September Mitglied werden, zahlen keinen Beitrag für das restliche aktuelle Kalenderjahr. Sie erhalten bei der Anmeldung eine Rechnung für das Folgejahr.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2015 können Teilnehmer der Zertifizierungsprüfung CPUX-F oder Teilnehmer anderer German UPA Aktionen zur Mitgliedergewinnung, die bislang keine German UPA Mitglieder sind, innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Zertifizierung bzw. der Aktion, gegen Vorlage des erhaltenen Gutschein und/oder dessen Code, eine kostenfreie Jahresmitgliedschaft beantragen. Es gelten die entsprechenden Kündigungsfristen gemäß § 3 Absatz 6 und 7.
§ 3 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Januar eines Jahres fällig, für Neumitglieder mit dem Tag ihrer Aufnahme. Die Mitglieder erhalten eine Rechnung über den Jahresbeitrag an Ihre hinterlegte Rechnungsmail.
§ 4 Zahlungsweise
1) Ab Kalenderjahr 2018 erfolgt die Beitragszahlung durch Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Der German UPA e.V. zieht den Mitgliedsbeitrag unter Angabe seiner Gläubiger-ID DE66ZZZ00000679139 ein. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen bzw. vom Mitglied selbst im Mitgliederprofil zu ändern.
2) Kosten Dritter, die durch einen nicht möglichen Einzug des Mitgliedsbeitrages wie z.B. durch fehlerhafte Kontoangaben, ungerechtfertigter Widerruf oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers. Zusätzlich erhebt der German UPA e.V. einen Kostenersatz von 15 Euro.
§ 5 Unternehmensmitglieder
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2017 gibt es zusätzlich zu der "ordentlichen Mitgliedschaft" auch eine "Unternehmensmitgliedschaft".
Die Höhe des Beitrages orientiert sich an der "ordentlichen Mitgliedschaft" (siehe oben § 2 Höhe des Beitrags).Die Rechtsgrundlagen einer "Unternehmensmitgliedschaft" sind in der Satzung zu finden.
§ 6 Kündigung
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer einmonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Dies gilt entsprechend für die Kündigung eines mittelbaren Unternehmensmitglieds durch das Unternehmensmitglied dem es angehört.